§8 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung berät und beschließt über
a) eingebrachte Anträge
b) die Anzahl der Vorstandsmitglieder
c) die Wahl des Vereinsvorstandes für eine Amtszeit von drei Jahren
d) die Genehmigung der Jahresrechnung
e) die Entlastung des Vorstandes und des Rechnungsführers oder der Rechnungsführerin
f) die Wahl des Kassenprüfers oder der Kassenprüferin
g) Satzungsänderungen
h) die Beschwerde von Mitgliedern gegen den Ausschluß aus dem Verein
i) die Auflösung des Vereins
j) die Benennung von Ehrenmitgliedern
k) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.