§11 Finanzmittel
(1) Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht
a) durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
b) durch freiwillige Zuwendungen
c) durch Mitgliedsbeiträge
d) durch Einnahmen aus Veranstaltungen.
(1) Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht
a) durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
b) durch freiwillige Zuwendungen
c) durch Mitgliedsbeiträge
d) durch Einnahmen aus Veranstaltungen.